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BGH, 25.06.1990 - II ZR 186/89 |
Volltextveröffentlichung
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 18.10.2016 - XI ZA 4/16
Voraussetzungen für eine Rubrumsberichtigung in einem Zivilurteil
Die Zustellung der mit Schreiben vom 8. August 2016 erhobenen Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. Juni 1990 (II ZR 186/89) über die Nichtannahme der Revision gegen das Urteil des 3. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 26. Juli 1989 (3 U 1223/89) wird abgelehnt.Soweit der Antragsteller mit seinem Schreiben vom 8. August 2016, das nur von ihm unterzeichnet ist, beantragt, die Nichtigkeit des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 25. Juni 1990 (II ZR 186/89) festzustellen, und damit Nichtigkeitsklage erheben will, fehlt es offensichtlich an der nach §§ 585, 78 Abs. 1 Satz 3, § 130 Nr. 6 ZPO erforderlichen Unterzeichnung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt.
a) Eine Nichtigkeitsklage gegen den Senatsbeschluss vom 26. Juli 2016, mit dem die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung einer Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. Juni 1990 (II ZR 186/89) abgelehnt worden ist, ist nicht statthaft.
- BGH, 15.05.2018 - XI ZA 5/18
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung einer Nichtigkeitsklage …
Der Antrag des Antragstellers vom 3. April 2018 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung einer Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. Juni 1990 (II ZR 186/89) über die Nichtannahme der Revision gegen das Urteil des 3. Zivilsenats des Kammergerichts vom 26. Juli 1989 (3 U 1223/89) wird abgelehnt. - BGH, 01.10.2019 - XI ZA 12/19
Fehlende Erfolgsaussichten einer Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss über die …
Der am 14. August 2019 bei dem Bundesgerichtshof eingegangene Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung einer Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. Juni 1990 (II ZR 186/89) über die Nichtannahme der Revision gegen das Urteil des 3. Zivilsenats des Kammergerichts vom 26. Juli 1989 (3 U 1223/89) wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Oktober 2016 - XI ZA 4/16, juris Rn. 7 f. …und vom 15. Mai 2018 - XI ZA 5/18, juris Rn. 1 f.). - BGH, 24.05.2004 - II ZA 21/03
Besorgnis der Befangenheit eines Richters
Euro geführt habe, liege dem Nichtannahmebeschluß des Senates vom 25. Juni 1990 (II ZR 186/89) zugrunde, an dem der abgelehnte Richter wiederum mitgewirkt habe.